Sehr geehrte Tierärztliche Ordinationsassistentinnen und -assistenten,

Nach jahrelangen Bemühungen ist es nun endlich soweit: seit Juli 2018 ist der Lehrberuf „Tierärztliche Ordinationsassistenz“ offiziell eingerichtet und der erste Jahrgang an Lehrlingen hat die Lehre begonnen.

Wie jeder Lehrberuf, basiert auch jener der Tierärztlichen Ordinationsassistenz auf einer Verordnung der Wirtschaftsministerin/des Wirtschaftsministers, in welcher der genaue Ablauf der Lehre und der Lehrabschlussprüfung geregelt sind. Den Verordnungstext finden sie hier.

Da es für die Lehrbetriebe auch in diesem Fall gewisse Voraussetzungen gibt, kann die Lehre nicht in jeder tierärztlichen Praxis oder Klinik absolviert werden, sondern nur in entsprechend zugelassenen Betrieben. Eine Liste der Lehrbetriebe finden Sie hier.

Für bereits im Beruf stehende Personen, wurde die Möglichkeit einer eingeschränkten, außerordentlichen Lehrabschlußprüfung geschaffen. Von dieser Möglichkeit kann bis Mitte 2024 Gebrauch gemacht werden.

Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer mindestes 3-jährigen, fachlich einschlägigen Praxis. Diese eingeschränkte, außerordentliche Lehrabschlußprüfung beinhaltet nur den praktischen Prüfungsteil (Praxisorganisation, Praxistechnologie und Behandlungsassistenz).

Sollten Sie an einem derartigen Vorbereitungskurs interessiert sein, so können Sie sich unter dem folgenden Link zum Online-Kurs (on demand) anmelden.
 
TOA Prüfungsvorbereitungskurs on demand bis 31.10.2021 abrufbar.