Die Strahlenschutzausbildung findet an zwei aufeinander folgenden Wochenenden statt, um den Bedürfnissen der berufstätigen Veterinärmediziner_innen entgegenzukommen.
Strahlenschutzausbildung gemäß §79 Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 Anlage 18, Abschnitt B Z 1, 2 (BGBl. II 339/2020)
1. Grundausbildung im Ausmaß von mindestens 22 Stunden, davon 4 Stunden Übungen. 2. Spezielle Ausbildung hinsichtlich diagnostischer und interventionsradiologischer Verfahren mit Röntgenstrahlung im Ausmaß von mindestens 12 Stunden, davon 2 Stunden Übungen.
Diese Strahlenschutzausbildung wurde gem. §43a AllgStrSchV 2006 unter GZ BMG-32240/0005-III/5/2014 und GZ BMG-32240/0007-III/5/2014 anerkannt und gilt in Verbindung mit §157 (12) StrSchG 2020 als anerkannte Ausbildung im Sinne des §126 dieses Bundesgesetzes.
Bei Stornierung bis 20.01.2027 erfolgt die Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,40 inkl. USt. Nach diesem Datum ist keine Rückzahlung mehr möglich.
Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe Ihrer gewünschten Rechnungsadresse. Für nachträgliche Änderungen oder eine Neuausstellung Ihrer Seminarrechnung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 18,-- inkl. USt. verrechnet.
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