VÖK Seminar
Strahlenschutzausbildung für die Veterinärmedizin
Die Strahlenschutzausbildung findet an zwei aufeinander folgenden Wochenenden statt, um den Bedürfnissen der berufstätigen Veterinärmediziner_innen entgegenzukommen. Strahlenschutzausbildung gemäß §79 Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 Anlage 18, Abschnitt B Z 1, 2 (BGBl. II 339/2020)
1. Grundausbildung im Ausmaß von mindestens 22 Stunden, davon 4 Stunden Übungen.
2. Spezielle Ausbildung hinsichtlich diagnostischer und interventionsradiologischer Verfahren mit Röntgenstrahlung im Ausmaß von mindestens 12 Stunden, davon 2 Stunden Übungen.
Diese Strahlenschutzausbildung wurde gem. §43a AllgStrSchV 2006 unter GZ BMG-32240/0005-III/5/2014 und GZ BMG-32240/0007-III/5/2014 anerkannt und gilt in Verbindung mit §157 (12) StrSchG 2020 als anerkannte Ausbildung im Sinne des §126 dieses Bundesgesetzes.